Statement Marcel Riesen-Kupper



Alle beteiligten Institutionen müssen gut und verantwortungsbewusst zusammen arbeiten und voneinander lernen













Marcel Riesen-Kupper
Präsident der Schweizerischen
Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege

Die Vertreterinnen und Vertreter der Schweizerischen Jugendstrafrechtspflege stehen seit Jahr-
zehnten im engen Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen aus andern Ländern, insbesondere aus
Ländern der unmittelbaren Nachbarstaaten. Dabei stehen neben den aktuellen Entwicklungen
auch immer wieder die Unterschiede in den Gesetzesbestimmungen und deren Umsetzung und
die dahinter liegenden unterschiedlichen Kulturen und deren Hintergründe im Blickfeld des Inter-
esses und der Diskussionen. Bewusst wird uns dabei auch immer wieder, wie unterschiedlich die
Praxis innerhalb der Schweiz sein kann.
Ein wichtiges Anliegen der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege ist die
enge Zusammenarbeit mit den Institutionen, die die Urteile der Gerichte umsetzen. Die Ziele des
Jugendstrafrechts, die in Artikel 2 klar definiert sind, können nur erreicht werden, wenn alle betei-
ligten Institutionen gut und verantwortungsbewusst zusammen arbeiten und voneinander lernen.
Dieses Lernen darf auch an den Landesgrenzen nicht Halt machen.
Wir begrüssen es deshalb sehr, wenn sich Institutionen aus verschiedenen Ländern gemein-
sam mit ihren jeweils eigenen und andern Alltagsrealitäten, Erfahrungen und gesetzlichen Rah-
menbedingungen auseinander setzen und nach Möglichkeiten suchen, voneinander zu lernen.
Mit unserem neuen Jugendstrafrecht und der seit 2011 gültigen Strafprozessordnung haben
wir nun erste Erfahrungen gemacht und diskutieren die Vor- und Nachteile und erwünschte Ver-
besserungsmöglichkeiten, im Interesse der öffentlichen Sicherheit, des Opferschutzes und einer
guten und wirkungsvollen Täter- und Täterinnen-Arbeit.
Die vorliegende Publikation ist geeignet, gerade durch ihre Praxisnähe und ihren Blick über
die Grenzen, dazu einen Beitrag zu leisten.

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